Autismustherapie | Überblick

Die pädagogisch-therapeutische Begleitung von Menschen aus dem Autismus-Spektrum sowie ihrem familiären und sonstigem sozialem Umfeld wird oftmals unter dem rechtlich nicht geschützten Begriff „Autismustherapie“ zusammengefasst. Die Definition des Begriffes und die inhaltliche Ausrichtung obliegt somit jeder anbietenden Institution selbst, auch wenn sich einige Qualitäts-, Arbeits- und Haltungs-Standards bundesweit herausarbeiten (z.B. durch „autismus Deutschland e.V.“ und seine angeschlossenen Autismus-Therapie-Zentren).

Als heilpädagogische Praxis ist eines unserer Kernanliegen, die Integrität und Individualität der Person, die zu uns kommt, zu wahren und in unserem Wirken anzunehmen. Unsere pädagogisch-therapeutische Arbeit wird von der Haltung getragen, unser Gegenüber in seinen Ressourcen und Potenzialen zu (unter-)stützen, zu stärken und zu stabilisieren und Herausforderungen in Relation zur Bereitschaft „anzugehen“. Wir erheben keinen „Reparatur-Anspruch“ und lehnen diesen Anspruch resolut ab. Veränderungen und Veränderungsmotivationen benötigen Zeit, Zuwendung und Zusammenarbeit – drei elementare Faktoren, die wir in unserer alltäglichen Arbeit integrieren.

Mehr Informationen über unsere Konzeption, dem Antragsweg oder dem Ablauf der pädagogisch-therapeutischen Zusammenarbeit lassen sich unter den folgenden Rubriken finden, die Sie auch beim Stöbern in den Unterkategorien entdecken werden:

Konzeption

Antragsweg

Ablauf