Die pädagogisch-therapeutische Begleitung von Menschen aus dem Autismus-Spektrum sowie ihrem familiären und sonstigem sozialem Umfeld wird oftmals unter dem rechtlich nicht geschützten Begriff „Autismustherapie“ zusammengefasst. Die Definition des Begriffes und die inhaltliche Ausrichtung obliegt somit jeder anbietenden Institution selbst, auch wenn sich einige Qualitäts-, Arbeits- und Haltungs-Standards bundesweit herausarbeiten (z.B. durch „autismus Deutschland e.V.“ und seine angeschlossenen Autismus-Therapie-Zentren).
Unsere Praxis orientiert sich stark an der multimodalen und beziehungsorientierten Zusammenarbeit und fußt auf einer heilpädagogischen Haltung, welche die Zusammenarbeit als Prozess begreift und die gemeinsame Begegnung als Kommunikations- und Entwicklungsangebot, gegenseitige Bereicherung und als Ausgangspunkt für die positive Weiterentwicklung. Die facettenreiche und wichtige Individualität der autistischen Menschen, Familiensysteme und institutionellen Umgebungen wie KiTa, Schule, Ausbildung, Wohneinrichtung, berufliches Umfeld etc. verlangt eine Haltung, die durch Wertschätzung für die Ausgangssituation, Offenheit in der Begegnung und feinfühligem Verstehen von Wahrnehmens- und Erlebens-Situationen sowie den unterschiedlichsten Sichtweisen geprägt ist.
In der heilpädagogischen Grundhaltung fließen in Orientierung an dem multimodalen Ansatz verschiedene autismusspezifische, personzentrierte, spieltherapeutische, verhaltenstherapeutische, kunsttherapeutische, systemische und gesprächstherapeutische methodische Ansätze ein, die sich an den individuellen Ausgangssituationen der Menschen aus dem Autismus-Spektrum orientieren.
Die Zusammenarbeit innerhalb unseres pädagogisch-therapeutischen Angebots basiert dabei auf einem „3-Säulen-Prinzip“, bei dem die autistische Person selbst, das familiäre Umfeld und das soziale Umfeld in die Zusammenarbeit mit eingebunden werden. Je nach Ausgangslage und Bedarfssituation werden die Säulen dabei unterschiedlich „breit“ in der Zusammenarbeit aufgestellt, um so die Schwerpunkte entsprechend der individuellen Situation setzen zu können und eine bestmögliche Stabilität in der positiven Entwicklung entstehen zu lassen.
Autismustherapie ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (bzw. Jugendhilfe) und wird somit in der Regel nicht von Krankenkassen finanziert. Eine Beteiligung der Krankenkassen erfolgt nur in Einzelfällen und bedarf einer vorherigen Abklärung – erfahrungsgemäß werden Anfragen auf eine Kostenbeteiligung abgelehnt, da Autismus an sich keinen rehabilitativen Charakter aufweist und lebensbegleitend bestehen bleibt. Mit den Trägern der Eingliederungshilfe (bzw. der Jugendhilfe) besteht eine Leistungsvereinbarung, die auf einer qualitätsausgerichteten und qualitätssichernden Konzeption beruht und die Inhalte unsere pädagogisch-therapeutischen Arbeit definiert. Nachfolgend befinden sich hier zum Grundsatz der Transparenz die bisher bestehenden Konzeptionen:
Konzeption nach SGB VIII (Jugendhilfe)